Intelligenzminderung – Güte der Modellannahmen

Intelligenzminderung

Methodische Aspekte – Güte der Modellannahmen

Im letzten Beitrag habe ich die Intelligenzminderung für die idealisierten Modellfälle „Deutschland“, „Arabien“ und „Sub-Sahara-Afrika“ betrachtet und dabei gigantische Unterschiede aufgezeigt.

  • In „Deutschland“ ist ein Sechstel von Intelligenzminderung betroffen. Lediglich 2,4 Prozent sind klinisch relevant.
  • In „Arabien“ ist die Hälfte von Intelligenzminderung betroffen! 16 Prozent sind klinisch relevant.
  • In „Sub-Sahara-Afrika“ sind 84 Prozent von Intelligenzminderung betroffen! Die Hälfte der Bevölkerung ist im klinischen Sinne als debil oder imbezill einzustufen!

  • Die Definition von Intelligenzminderung beruht zum einen auf den offiziellen Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO (1) und zum anderen auf der üblichen Festlegung der grenzwertigen Intelligenz oder Grenzdebilität. Diese Kriterien sind allgemein akzeptiert.

    Die prozentualen Anteile der jeweils von einer Intelligenzminderung Betroffenen beruhen auf idealisierten Modellannahmen; es handelt also nicht um empirisch erhobene Daten. Es ist daher zunächst einmal zu klären, wie gut die Modellannahmen sind.

    Das zugrundeliegende Modell ist die Normalverteilung. Bei der Konstruktion von Intelligenztests werden die Leistungen an einer (sehr) großen Eichstichprobe erhoben und die Messwerte werden so verrechnet, dass die IQ-Werte möglichst gut an eine Normalverteilung angepasst sind. Die tatsächlichen Werte in der Gesamtpopulation bilden niemals eine hundert Prozent perfekte Normalverteilung (dies ist bei endlichen Populationen theoretisch gar nicht möglich). Je nachdem, in welcher Weise die realen Werte von der Normalverteilung abweichen, können die Anteile von Intelligenzminderung ein wenig günstiger, aber genauso gut auch ein wenig ungünstiger ausfallen. Gravierende Abweichungen von der Normalverteilung wurden bei angemessen großen und zufällig ausgewählten repräsentativen Stichproben nicht berichtet; daher sind auch keine nennenswerten Veränderungen bei den prozentualen Anteilen intelligenzbehinderter Personen zu erwarten.

    Eine Normalverteilung ist vollständig definiert durch ihren Mittelwert und ihre Standardabweichung.

    Die Mittelwerte „Deutschland“ = 100, „Arabien“ = 85 und „Sub-Sahara-Afrika“ = 70 stimmen nahezu perfekt mit den empirisch ermittelten Werten für Deutsche ohne Migrationshintergrund, die arabischen Länder und die Sub-Sahara-Länder überein; siehe Lynn und Vanhanen (2012) (2). In Bezug auf diesen Parameter sind praktisch keine Differenzen zwischen der Modellannahme und den realen Gegebenheiten zu erwarten.

    Als Standardabweichung wurde in allen drei Modellen der Wert 15 verwendet, der bei der Normierung von Intelligenztests üblich ist. Nennenswerte Differenzen zwischen der Modellannahme und den realen Gegebenheiten sind auch hier nicht zu erwarten. Dennoch lohnt sich eine nähere Betrachtung.

    Eine Veränderung der Standardabweichung würde sich wie folgt ausdrücken:
    Bei einer größeren Standardabweichung würde die Glockenkurve etwas breiter und flacher, bei einer kleineren Standardabweichung würde die Glockenkurve etwas schmaler und höher.

    Der springende Punkt ist: Das Zentrum, also der Mittelwert und der Gipfel der Glockenkurve bleiben unverändert. Das hat folgende Konsequenzen: Der Anteil der Personen mit Intelligenzbehinderung in „Arabien“ bleibt völlig unverändert bei 50 Prozent, der Anteil der Personen mit einer klinisch relevanten Intelligenzminderung bleibt in „Sub-Sahara-Afrika“ völlig unverändert bei 50 Prozent (3). Eine Veränderung der Standardabweichung würde das Gesamtbild kaum ändern. Es würde sich allenfalls eine Umschichtung zwischen den klinisch relevanten geistigen Behinderungen und den grenzwertigen Behinderungen ergeben. Bei größerer Standardabweichung gibt es mehr Extremfälle, also mehr klinisch relevante Behinderungen, bei kleinerer Standardabweichung wird der klinisch relevante Anteil etwas geringer.

    Insgesamt ist festzuhalten: Nach allem, was wir aufgrund der empirischen Forschung wissen, stimmen die Modellannahmen für „Deutschland“, „Arabien“ und „Sub-Sahara-Afrika“ sehr gut mit den realen Verhältnissen überein. Dementsprechend sind die berechneten prozentualen Anteile von Personen mit Intelligenzbehinderung wohl ein sehr gutes Spiegelbild der Realität.

    In folgenden Beiträgen werde ich die Befunde näher diskutieren, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Folgen der Masseninvasion aus Arabien und Sub-Sahara-Afrika.

    Hier gibt es die Fortsetzung → Intelligenzminderung – Arabien


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    Quellen und Anmerkungen

    (1) ICD-10-GM Version 2018. Kapitel V: Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99). Intelligenzminderung (F70-F79).
    Online bei DMI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information.

    (2) Lynn, Richard & Vanhanen, Tatu (2012). Intelligence. A Unifying Construct for the Social Sciences. London: Ulster Institute for Social Research.

    (3) Dass die IQ-Werte der arabischen Länder bei 85 und der Sub-Sahara-Länder bei 70, also genau eine beziehungsweise zwei Standardabweichungen unter dem Mittel liegen, ist keineswegs einer Simplifizierung geschuldet – dies ist eine empirische Tatsache.

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    Stichwörter:
    Intelligenz, Normalverteilung, IQ, Psychologie, ICD-10, Debilität, Grenzdebilität, Intelligenzminderung, WHO, Mittelwert, Standardabweichung, Glockenkurve, Deutschland, Arabien, Sub-Sahara-Afrika, Schwarzafrika

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